re|Rechtsanwälte berät von Berlin aus bundesweit Unternehmen, Verbände, die öffentliche Hand, aber auch Privatpersonen, im Energie‑, Umwelt- und Infrastrukturrecht.

Unsere Fokussierung auf das Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Hand und privaten Akteuren ermöglicht uns Beratung auf höchstem inhaltlichen Niveau, getragen von langjähriger Erfahrung als Berater, aber auch in der akademischen Forschung und Lehre. Dabei ist es unser Anspruch, nicht nur fachlich zu überzeugen, sondern die Interessen unserer Mandanten pragmatisch und effizient mit Blick auf wirtschaftliche und strategische Erwägungen weit über das einzelne Mandat hinaus zu vertreten. Dabei hilft uns unser Netzwerk, das nicht nur andere spezialisierte Kanzleien, sondern auch Verbände und Beratungsunternehmen umfasst.

Mandatierung und Vergütung

Wir beraten vorwiegend – aber nicht nur – Unternehmen, Vereine und Verbände, die öffentliche Hand und als auf das Energie- und Umweltrecht spezialisierter Teil anwaltlicher Konsortien.

Wir rechnen grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos, nach unserem detailliert nachgewiesenen zeitlichen Aufwand ab. In Ausnahmefällen berechnen wir unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das in Gerichtsverfahren den gesetzlichen Mindestrechnungsbetrag unserer Inanspruchnahme darstellt, oder aufgrund von Pauschalvergütungen, beispielsweise bei Standardverträgen und bei regelmäßigen monatlichen Beratungspaketen.