re|Rechtsanwälte berät von Berlin aus bundesweit Unternehmen, Verbände, die öffentliche Hand, aber auch Privatpersonen, im Energie‑, Umwelt- und Infrastrukturrecht.
Unsere Fokussierung auf das Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Hand und privaten Akteuren ermöglicht uns Beratung auf höchstem inhaltlichen Niveau, getragen von langjähriger Erfahrung als Berater, aber auch in der akademischen Forschung und Lehre. Dabei ist es unser Anspruch, nicht nur fachlich zu überzeugen, sondern die Interessen unserer Mandanten pragmatisch und effizient mit Blick auf wirtschaftliche und strategische Erwägungen weit über das einzelne Mandat hinaus zu vertreten. Dabei hilft uns unser Netzwerk, das nicht nur andere spezialisierte Kanzleien, sondern auch Verbände und Beratungsunternehmen umfasst.
Wir beraten vor allem Stadtwerke, Stromversorger, die Wärmewirtschaft, energieintensive Unternehmen und die Immobilienwirtschaft umfassend in Hinblick auf Fragestellungen rund um die Erzeugung und den Vertrieb von Strom, Gas und Wärme. Dabei hilft uns unsere profunde Branchenkenntnis und unsere Erfahrung in mehr als zehn Jahren Beratung in der Energiewirtschaft.
Unsere Schwerpunkte
Energieinfrastrukturprojekte
Wir begleiten Investitionsprojekte von der Projektphase, gegebenenfalls über die Raumordnung und Planfeststellung, bis zur Realisierung. Wir erstellen die vertraglichen Grundlagen zwischen den Akteuren. Wir prüfen fortlaufend durch alle Projektphasen die energierechtlichen Auswirkungen vor allem in Hinblick auf Umlagen und energierechtliche Verantwortlichkeiten.
Energieverträge
Wir erstellen, prüfen und verhandeln Energielieferverträge, sowohl im gewerblichen Bereich als auch standardisierte Allgemeine Versorgungsbedingungen zur Verwendung gegenüber Haushaltskunden.
Energierechtliche Industrieberatung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung und Realisierung standortbezogener Versorgungskonzepte. Wir beraten und begleiten Unternehmen rund um Emissionshandel und Stromkostenkompensation, Sondernetzentgelte, die besondere Ausgleichsregelung und andere umlagebezogene Themen.
Quartierskonzepte
Wir beraten Stadtwerke, Gemeinden und die Immobilienwirtschaft bei dezentralen Energieversorgungskonzepten, insbesondere mit Strom aus Erneuerbaren Energien und der Wärmeversorgung.
Nah- und Fernwärme
Wir erstellen und prüfen Fernwärmelieferverträge. Wir wirken bei der Konzeption und der vertraglichen Ausgestaltung von Nahwärmekonzepten mit. Wir unterstützen Unternehmen im Konflikt um Wärmepreise und Preisanpassungen. Wir entwerfen und begleiten Fernwärmesatzungen.
Energie und Wettbewerb
Wir prüfen alle Arten geschäftlicher Handlungen online wie offline auf Wettbewerbskonformität unter besonderer Berücksichtigung der besonderen energierechtlichen Regelungen und unterstützen Unternehmen im wettbewerbsrechtlichen Konflikt.
Begleitung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Begleitung von verwaltungsrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren. Wir vertreten Unternehmen in Ausgangs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Abwehr von Klagen ebenso wie in der aktiven Verfolgung von Ansprüchen vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen, der Zivilgerichtsbarkeit sowie verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
Unterstützung bei Transaktionen
Wir unterstützen mit unserer speziellen Fachexpertise im Vorfeld von Transaktionen als Teil anwaltlicher Konsortien bei der Prüfung relevanter Unterlagen mit Bezügen zum Umwelt- und Energierecht.
Wir beraten Anlagenbetreiber, Verbände, Investoren und die öffentliche Hand in Hinblick auf Fragestellungen im Immissionsschutzrecht, im Emissionshandel, im Abfallrecht, im Wasser- und Bodenschutzrecht sowie im Naturschutzrecht. Hier greifen wir auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurück.
Unsere Schwerpunkte
Emissionshandelsrecht
Wir begutachten, beraten und begleiten Zuteilungsanträge nach dem Treibhausgas-Emissionshandel (TEHG) und führen Widerspruchs- und Klageverfahren auf Mehrzuteilung. Wir unterstützen Unternehmen in Sanktions- und Bußgeldverfahren von der Anhörung bis ins gerichtliche Verfahren.
Immissionsschutzrecht
Wir erstellen Machbarkeitsstudien, begleiten Genehmigungsverfahren und prozessieren für Vorhabenträger und andere private Rechtsträger sowie die öffentliche Hand rund um Ansprüche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Daneben bilden wir Innissionsschutzbeauftragte fort.
Abfallrecht und Circular Economy
Wir beraten Unternehmen der Abfallwirtschaft und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zu allen Fragen des Abfallrechts, bei der Genehmigung und bei der Umsetzung des Green Deal. Auch hier bieten wir Schulungen und Fortbildungen für Unternehmen an.
Umweltinformationsrecht
Wir führen Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Umwelt-Informationsgesetz (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Wasser- und Bodenschutzrecht
Wir begutachten, begleiten und vertreten Vorhabenträger und andere Verfahrensbeteiligte in Genehmigungsverfahren.
Naturschutzrecht
Wir begutachten naturschutzrechtliche Fragestellungen, begleiten in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und vor Gericht.
Begleitung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt auch im Umweltrecht in der Begleitung von verwaltungsrechtlichen Verfahren. Wir vertreten Unternehmen in Ausgangs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden und verfügen über umfangreiche Erfahrung in gerichtlichen Verfahren.
Verkehrsplanung und Infrastrukturprojekte
Wir begleiten und beraten Vorhabenträger bei der Planung von Verkehrinfrastrukturvorhaben, beispielsweise Straßenbahnen.
Elektromobilität
Wir beraten Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung von Elektroladestationen. Dabei betreuen wir sowohl die öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren, z.B. bzgl. Sondernutzung, als auch die energierechtlichen Voraussetzungen wie Netzanschluss.
Wirtschaftsverkehr und Parkraumbewirtschaftung
Einen weiteren Schwerpunkt haben wir bei rechtlichen Fragen rund um den ruhenden Verkehr und Logistik. Dabei unterstützen wir Kommunen bei der Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Ausarbeitung von Konzepten für Liefer- und Ladeverkehrsflächen.
Beratung zur Verkehrswende
Wir beraten weiterhin Kommunen, Ministerien und Verbände zu Fragen der Verkehrswende und Verkehrswendeprojekten, seien es Konzepte für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr, Fußgängerzonen, Schulwegsicherheit und konkreten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
Mandatierung und Vergütung
Wir beraten vorwiegend – aber nicht nur – Unternehmen, Vereine und Verbände, die öffentliche Hand und als auf das Energie- und Umweltrecht spezialisierter Teil anwaltlicher Konsortien.
Wir rechnen grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos, nach unserem detailliert nachgewiesenen zeitlichen Aufwand ab. In Ausnahmefällen berechnen wir unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das in Gerichtsverfahren den gesetzlichen Mindestrechnungsbetrag unserer Inanspruchnahme darstellt, oder aufgrund von Pauschalvergütungen, beispielsweise bei Standardverträgen und bei regelmäßigen monatlichen Beratungspaketen.