re|Rechtsanwälte berät von Berlin aus bundesweit Unternehmen, Verbände, die öffentliche Hand, aber auch Privatpersonen vorwiegend, aber nicht nur, im Energie- und Umweltrecht.

Unsere starke Fokussierung auf das Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Hand und privaten Akteuren ermöglicht uns Beratung auf höchstem inhaltlichen Niveau, getragen von langjähriger Erfahrung als Berater, aber auch in der akademischen Forschung und Lehre. Dabei ist es unser Anspruch, nicht nur fachlich zu überzeugen, sondern die Interessen unserer Mandanten pragmatisch und effizient mit Blick auf wirtschaftliche und strategische Erwägungen weit über das einzelne Mandat hinaus zu vertreten. Dabei hilft uns unser Netzwerk, das nicht nur andere spezialisierte Kanzleien, sondern auch Verbände und technische Beratungsunternehmen umfasst.

Wir beraten vor allem Stadtwerke, Stromversorger, die Wärmewirtschaft, energieintensive Unternehmen und die Immobilienwirtschaft umfassend in Hinblick auf Fragestellungen rund um die Erzeugung und den Vertrieb von Strom, Gas und Wärme. Dabei hilft uns unsere profunde Branchenkenntnis und unsere Erfahrung in mehr als zehn Jahren Beratung in der Energiewirtschaft.

Unsere Schwerpunkte

Energieinfrastrukturprojekte

Wir begleiten Investitionsprojekte von der Projektphase bis zur Realisierung. Wir erstellen die vertraglichen Grundlagen zwischen den Akteuren. Wir prüfen fortlaufend durch alle Projektphasen die energierechtlichen Auswirkungen vor allem in Hinblick auf Umlagen und energierechtliche Verantwortlichkeiten.

Energieverträge

Wir erstellen, prüfen und verhandeln Energielieferverträge, sowohl im gewerblichen Bereich als auch standardisierte Allgemeine Versorgungsbedingungen zur Verwendung gegenüber Haushaltskunden.

Energierechtliche Industrieberatung

Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung und Realisierung standortbezogener Versorgungskonzepte. Wir beraten und begleiten Unternehmen rund um Emissionshandel und Stromkostenkompensation, Sondernetzentgelte, die besondere Ausgleichsregelung und andere umlagebezogene Themen.

Quartierskonzepte

Wir beraten Stadtwerke, Gemeinden und die Immobilienwirtschaft bei dezentralen Energieversorgungskonzepten, insbesondere mit Strom aus Erneuerbaren Energien und der Wärmeversorgung.

Nah- und Fernwärme

Wir erstellen und prüfen Fernwärmelieferverträge. Wir wirken bei der Konzeption und der vertraglichen Ausgestaltung von Nahwärmekonzepten mit. Wir unterstützen Unternehmen im Konflikt um Wärmepreise und Preisanpassungen. Wir entwerfen und begleiten Fernwärmesatzungen.

Energie und Wettbewerb

Wir prüfen alle Arten geschäftlicher Handlungen online wie offline auf Wettbewerbskonformität unter besonderer Berücksichtigung der besonderen energierechtlichen Regelungen und unterstützen Unternehmen im wettbewerbsrechtlichen Konflikt.

Begleitung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Begleitung von verwaltungsrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren. Wir vertreten Unternehmen in Ausgangs- und Widerspruchsverfahren gegenüber Behörden und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Abwehr von Klagen ebenso wie in der aktiven Verfolgung von Ansprüchen vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen, der Zivilgerichtsbarkeit sowie verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Unterstützung bei Transaktionen

Wir unterstützen mit unserer speziellen Fachexpertise im Vorfeld von Transaktionen als Teil anwaltlicher Konsortien bei der Prüfung relevanter Unterlagen mit Bezügen zum Umwelt- und Energierecht.

Wir beraten Anlagenbetreiber, Verbände, Investoren und die öffentliche Hand in Hinblick auf Fragestellungen im Immissionsschutzrecht, im Emissionshandel, im Wasser- und Bodenschutzrecht sowie im Naturschutzrecht. Hier greifen wir auf mehr als 15 Jahre Erfahrung zurück.

Unsere Schwerpunkte

Emissionshandelsrecht

Wir begutachten, beraten und begleiten Zuteilungsanträge nach dem Treibhausgas-Emissionshandel (TEHG) und führen Widerspruchs- und Klageverfahren auf Mehrzuteilung. Wir unterstützen Unternehmen in Sanktions- und Bußgeldverfahren von der Anhörung bis ins gerichtliche Verfahren.

Immissionsschutzrecht

Wir erstellen Machbarkeitsstudien, begleiten Genehmigungsverfahren auf allen Seiten und prozessieren für Vorhabenträger und andere private Rechtsträger sowie die öffentliche Hand rund um Ansprüche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Umweltinformationsrecht

Wir führen Widerspruchs- und Klageverfahren nach dem Umwelt-Informationsgesetz (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Wasser- und Bodenschutzrecht

Wir begutachten, begleiten und vertreten Vorhabenträger und andere Verfahrensbeteiligte in Genehmigungsverfahren.

Naturschutzrecht

Wir begutachten naturschutzrechtliche Fragestellungen, begleiten in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und vor Gericht.

Mandatierung und Vergütung

Wir beraten vorwiegend – aber nicht nur – Unternehmen, Vereine und Verbände, die öffentliche Hand und als auf das Energie- und Umweltrecht spezialisierter Teil anwaltlicher Konsortien.

Wir rechnen grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos, nach unserem detailliert nachgewiesenen zeitlichen Aufwand ab. In Ausnahmefällen berechnen wir unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das in Gerichtsverfahren den gesetzlichen Mindestrechnungsbetrag unserer Inanspruchnahme darstellt, oder aufgrund von Pauschalvergütungen, beispielsweise bei Standardverträgen und bei regelmäßigen monatlichen Beratungspaketen.